Fachgebiete

Vor meiner Kanzleigründung war ich in mehreren renommierten Wiener Rechtsanwaltskanzleien tätig und sammelte dabei in verschiedenen Bereichen Erfahrung. Die Rechtsanwaltsprüfung, die im internationalen Vergleich nach sehr strengen Kriterien in Form von drei schriftlichen und einer kommissionellen, mündlichen Prüfung abgelegt werden muss, absolvierte ich mit sehr gutem Erfolg. Dieses Wissen steht nun sowohl Privatpersonen als auch national und international tätigen Unternehmen, die ich vor Gerichten und Verwaltungsbehörden vertrete, zur Verfügung. Zu meinen vorwiegenden Tätigkeitsbereichen gehören:

Strafrecht

Ich vertrete Sie in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten. Näheres zum Strafrecht finden Sie hier.

Fremdenrecht

Fremdenrecht ist das Recht, das nur auf jene Menschen angewendet wird, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Ich unterstütze Sie, wenn Sie ein kurzfristiges, vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich erhalten oder wenn Sie sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Weiters vertrete ich Sie, wenn Ihnen verboten wurde, sich in Österreich aufzuhalten oder angeordnet wurde, dass Sie Österreich verlassen müssen. Mehr zum Fremdenrecht.

Familienrecht

Ich vertrete Sie unter anderem bei Scheidungen, Streitigkeiten über den ehelichen Unterhalt und den Unterhalt wenn Ihre Ehe aufgelöst wurde, wenn Kinder Unterhalt gegenüber einem Elternteil fordern. Mehr zum Familienrecht.

Unternehmensrecht

Ich werde für Sie in Nebengebieten des Unternehmensrechts tätig. Diese Nebengebiete stehen in engem Zusammenhang mit dem Strafrecht und dem Fremdenrecht, aber auch mit dem Gewerberecht. Mehr zum Unternehmensrecht.

Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht – Waffenrecht

Verwaltungsstrafrecht ist der Teil des Strafrechts, der von Verwaltungsbehörden zu vollziehen ist. Eine Verwaltungsbehörde hat einen Sachverhalt festzustellen und gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen, zB bei Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz, wenn ein Ausländer ohne staatliche Erlaubnis beschäftigt wurde. Auch bei Verstößen gegen die Pflicht des Arbeitgebers seine Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse oder beim Finanzamt anzumelden, „Schwarzarbeit“, vertrete ich Sie.

Verwaltungsstrafbestimmungen werden oft auch verletzt im Straßenverkehr, zB bei Verkehrsunfällen. Verwaltungsstrafbestimmungen finden sich zB auch im Führerscheingesetz, in Vorschriften zum Baugewerbe, bei Handwerkern, im Gastgewerbe, in Steuervorschriften etc. Mehr zum Verwaltungsstrafrechtfinden Sie hier.

Zum Waffenrecht finden sie Näheres hier: Waffenrecht.

Zivilrecht

Das Familienrecht, als auch das unten noch erwähnte Schadenersatzrecht, gehören zum Zivilrecht, werden jedoch hier gesondert erwähnt, da es sich um spezielle Materien handelt, in denen ich häufig tätig bin. Weiterführende Informationen zum Zivilrecht folgen hier.

Schadenersatzrecht

Hier unterstütze ich Sie, Ihre Ansprüche aufgrund von Unfällen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder mangelhafter Vertragserfüllung durchzusetzen. Ein Schwerpunkt ist, Ansprüche durchzusetzen, die aus mangelhafter ärztlicher Aufklärung oder aus ärztlichen Kunstfehlern resultieren. In anderen Fällen vertrete ich jene, die darauf geklagt werden, einen behaupteten Schaden zu ersetzen. Mehr zu Schadensersatzrecht…

Medienrecht

Ich vertrete Sie, wenn in einem Medium, zB in einer Zeitung, im Fernsehen oder im Internet, behauptet wird, Sie hätten eine Straftat begangen oder Sie wären Opfer einer Straftat geworden, wenn Sie dadurch einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden oder von Personen erkannt werden, die von den gegen Sie erhoben Vorwürfen sonst keine Kenntnis erlangt hätten. Dazu gehört auch, wenn ein Bildnis von Ihnen in der Öffentlichkeit verbreitet wird und dadurch Ihre berechtigten Interessen verletzt werden.